Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzunp; am 84. Januar 1929. 
Gleichzeitig hat die O.F.B. Laupheim 
um Ersatz der seit 24.6.1928. auf St. 
entstandenen Kosten nachgesucht. 
Stengle selbst hat am 11.12.1928. 
bei der B.F.B. um die Weitergewährung 
der Unterstützung in der seitherigen 
Weise gebeten. 
Die Krankenkassenpflicht war am 23. 
6.1928. abgelaufen und musste vom 24.6. 
1928. als vorläufig verpflichteter Für 
sorge verband die O.F.B. Laupheim eintre« 
ten. Stengle, welcher bis 10.7.1928. im 
Bezirkskrankenhaus Laupheim untergebraci 
war, wurde durch Beschluss des Ortsfür 
sorgeausschusses Laupheim vom 28. Juni 
bezw. 29. August 1928. bei seinem fr. 
Arbeitgeber Franz Gerstenlauer, Handels« 
mann gegen ein tägliches Kostgeld von 
-: 1,50 HM. aufgenommen. 
Der Aufwand einschl. Arzt- & Apothe= 
kerkosten nebst Krankenversicherungsbei« 
trägen beträgt vom 24.6. - 31.10.1928. 
282,46 RM., zahlbar an OFB.Laupheim. 
Franz Gerstenlauer, welcher durch difi 
B.F.B. wegen der Weiterbelassung zu ei 
ner Aeusserung aufgefordert wurde, hat 
erklärt, dass Stengle gegen eine Ver 
gütung von täglich 1,50 RM. ab 1.11.88. 
bleiben könne. 
Die B.F.B. beantragt die Unterbrin 
gung des Stengle bei Franz Gerstenlauer 
und die Uebernahme der Krankenkassenbei'
	        
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