M
Sitzunp; am 84. Januar 1929.
Gleichzeitig hat die O.F.B. Laupheim
um Ersatz der seit 24.6.1928. auf St.
entstandenen Kosten nachgesucht.
Stengle selbst hat am 11.12.1928.
bei der B.F.B. um die Weitergewährung
der Unterstützung in der seitherigen
Weise gebeten.
Die Krankenkassenpflicht war am 23.
6.1928. abgelaufen und musste vom 24.6.
1928. als vorläufig verpflichteter Für
sorge verband die O.F.B. Laupheim eintre«
ten. Stengle, welcher bis 10.7.1928. im
Bezirkskrankenhaus Laupheim untergebraci
war, wurde durch Beschluss des Ortsfür
sorgeausschusses Laupheim vom 28. Juni
bezw. 29. August 1928. bei seinem fr.
Arbeitgeber Franz Gerstenlauer, Handels«
mann gegen ein tägliches Kostgeld von
-: 1,50 HM. aufgenommen.
Der Aufwand einschl. Arzt- & Apothe=
kerkosten nebst Krankenversicherungsbei«
trägen beträgt vom 24.6. - 31.10.1928.
282,46 RM., zahlbar an OFB.Laupheim.
Franz Gerstenlauer, welcher durch difi
B.F.B. wegen der Weiterbelassung zu ei
ner Aeusserung aufgefordert wurde, hat
erklärt, dass Stengle gegen eine Ver
gütung von täglich 1,50 RM. ab 1.11.88.
bleiben könne.
Die B.F.B. beantragt die Unterbrin
gung des Stengle bei Franz Gerstenlauer
und die Uebernahme der Krankenkassenbei'