Sitzung am 84. Januar 1929.
noch ein Restbetrag von z.Zt. 15 RM.
zum Leben verbleibe ( bisher verwillig= :
te Beihilfe -: 40 RM. monatlich ).
Dieser Betrag reiche ihr unmöglich
aus.
Fernerhin bittet sie unter Vorlage =
einer Rechnung von Georg Rommel, hier
um die Bezahlung dieser 55,96 RM.
für 11 Ztr. Briketts und 2 rm Holz.
Nach eingehender Besprechung wurde
beschlossen :
1; Magdalena Fritz in Laupheim ab 1.6.1928. laufend 50 RM.
monatlich auszubezahlen,
2; die Bezahlung der Rechnung an Rommel abzulehnen.
D. Wochenfürsorge:
a; Die O.F.B. Hüttisheim hat im April
1928. für die ledige Theresia Strobel,
Dienstmagd in Hüttisheim Wochenfürsor«
ge beantragt.
Strobel hat am 14.4.1928. ein Kind
mit Namen „ Maria Helena ” geboren. i
Strobel hat äusser dem Neugeborenen
noch ein 2. Kind mit 2 Jahren.
Die Vaterschaft für das Neugeborene
ist noch nicht anerkannt.
Eine Krankenkasse konnte nach den
angestellten Erhebungen nicht ermittelt
werden.
Vermögen hat die Wöchnerin nicht.
An ungedeckten Kosten sind die Gebühren"'