Sitzung am 24. Januar 1929.
der Hebamme mit —: 36 RM. angemeldet.
Beschluss :
Frau Hebamme Härle in Hüttisheim die Gebühr mit —: 36 RM.
für die Wöchnerin Theresia Strobel, Hüttisheim auszubezahlen,
b; Josef Engel, Händler in Laupheim
hat am 9.1.1929. bei der B.F.B. die Ge
währung von Wochenfürsorge für seine
Ehefrau Marie Engel beantragt.
Frau Engel hat am 2.1.1929. ein Kind
namens „ Josef ” geboren.
Die Eheleute Engel sind Hausierhänd=
ler und haben kein nennenswertes Ein
kommen . Vermögen haben sie nicht.
Jn einer Krankenkasse sind sie nicht
versichert.
Weitere Kinder äusser dem Neugeboren
nen sind nicht da.
Die Entbindung musste 1t. ärztlichem
Zeugnis von Dr. med. Pross im Bezirks»
krankenhaus stattfinden.
Die entstehenden Kosten können von
den Eheleuten Engel nicht bezahlt wer
den. Die Höhe der Kosten ist noch unbe
kannt.
Die O.F.B. Laupheim anerkennt die
Bedürftigkeit.
Beschluss :
Die auf die Wöchnerin Marie Engel in Laupheim entstehenden Kos
ten ganz auf den Bezirksfürsorgeverband zu übernehmen.