Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 24. Januar 1929. 
der Hebamme mit —: 36 RM. angemeldet. 
Beschluss : 
Frau Hebamme Härle in Hüttisheim die Gebühr mit —: 36 RM. 
für die Wöchnerin Theresia Strobel, Hüttisheim auszubezahlen, 
b; Josef Engel, Händler in Laupheim 
hat am 9.1.1929. bei der B.F.B. die Ge 
währung von Wochenfürsorge für seine 
Ehefrau Marie Engel beantragt. 
Frau Engel hat am 2.1.1929. ein Kind 
namens „ Josef ” geboren. 
Die Eheleute Engel sind Hausierhänd= 
ler und haben kein nennenswertes Ein 
kommen . Vermögen haben sie nicht. 
Jn einer Krankenkasse sind sie nicht 
versichert. 
Weitere Kinder äusser dem Neugeboren 
nen sind nicht da. 
Die Entbindung musste 1t. ärztlichem 
Zeugnis von Dr. med. Pross im Bezirks» 
krankenhaus stattfinden. 
Die entstehenden Kosten können von 
den Eheleuten Engel nicht bezahlt wer 
den. Die Höhe der Kosten ist noch unbe 
kannt. 
Die O.F.B. Laupheim anerkennt die 
Bedürftigkeit. 
Beschluss : 
Die auf die Wöchnerin Marie Engel in Laupheim entstehenden Kos 
ten ganz auf den Bezirksfürsorgeverband zu übernehmen.
	        
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