Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 24. Januar 1929. 
§ 4. 
Rückersatz des Fürsorgeaufwands von 
Soz.Rentner Benedikt Müller aus 
Dietenheim - s. oben S. 362. - 
Müller, welchem durch Beschluss des 
Ausschusses vom 14.11.1928. die alsbal 
dige Rückzahlung der 519,90 RM. betra 
genden Fürsorgekosten aufgetragen wur 
de, hat in einer Erklärung vom 19.12. 
1928. mitgeteilt, dass er nicht in der 
Lage sei, die Fürsorgekosten zu erset 
zen. Auch werde er Fabrikant Müller 
nicht anweisen, von seinem Guthaben 
etwas an die B.F.B. zu bezahlen. 
Er sei jetzt 84 Jahre alt und werde 
nicht mehr allzulange leben. Jnsolange 
werde ihm wohl das kleine Zinsenein 
kommen gegönnt werden können. 
Nach seinem Tode werde der Betrag 
bezahlt. 
Beschluss : 
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1; Die Sicherung des Anspruchs der Amtskörperschaft ( Bezirks« 
fürsorgebehörde ) Laupheim durch ein Schuldanerkenntnis des 
Benedikt Müller in Dietenheim festzulegen und den Anspruch 
nach dessen Tode bei dem Schuldner Fabrikant Adolf Müller in 
Dietenheim geltend zu machen. 
2; Herr Adolf Müller, Fabrikant in Dietenheim eine Abschrift des 
Schuldanerkenntnisses Benedikt Müller zuzustellen.
	        
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