Sitzung am 24. Januar 1929.
§ 4.
Rückersatz des Fürsorgeaufwands von
Soz.Rentner Benedikt Müller aus
Dietenheim - s. oben S. 362. -
Müller, welchem durch Beschluss des
Ausschusses vom 14.11.1928. die alsbal
dige Rückzahlung der 519,90 RM. betra
genden Fürsorgekosten aufgetragen wur
de, hat in einer Erklärung vom 19.12.
1928. mitgeteilt, dass er nicht in der
Lage sei, die Fürsorgekosten zu erset
zen. Auch werde er Fabrikant Müller
nicht anweisen, von seinem Guthaben
etwas an die B.F.B. zu bezahlen.
Er sei jetzt 84 Jahre alt und werde
nicht mehr allzulange leben. Jnsolange
werde ihm wohl das kleine Zinsenein
kommen gegönnt werden können.
Nach seinem Tode werde der Betrag
bezahlt.
Beschluss :
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1; Die Sicherung des Anspruchs der Amtskörperschaft ( Bezirks«
fürsorgebehörde ) Laupheim durch ein Schuldanerkenntnis des
Benedikt Müller in Dietenheim festzulegen und den Anspruch
nach dessen Tode bei dem Schuldner Fabrikant Adolf Müller in
Dietenheim geltend zu machen.
2; Herr Adolf Müller, Fabrikant in Dietenheim eine Abschrift des
Schuldanerkenntnisses Benedikt Müller zuzustellen.