tyo.
Sitzung; am 24. Januar 1929.
§ 5.
Richtsätze für die Sozial- & Kleinrent=
ner im Oberamtsbezirk Laupheim.
Der Zentralverband der Arbeitsinva=
liden und Witwen Deutschlands, Gau Würt
temberg, Bezirksleitung Ulm hat in einer
Entschliessung vom 15.7.1928. hieher
mitgeteilt, dass im Bereich der Bezirks»
fürSorgebehörden des Württ. Oberlandes
die Unterstützungsgrund- & Richtsätze
für die Sozial- & Kleinrentnerfürsorge
im Vergleich zu den anderen Landesteile!]
Württembergs als sehr rückständig zu
bezeichnen sind. Sie entsprechen in kei
ner Weise den reichsgesetzlichen Vor
schriften und Anweisungen und sind die
selben bei weitem nicht ausreichend um
den notwendigen Lebensbedarf des „auf
die Sozial- & Kleinrentnerfürsorge ange
wiesenen Bevölkerungskreise zu decken
und sicherzustellen.
Die Unterstützungsrichtsätze seien
im Württ. Oberland durchschnittlich um
8-15 RM. pro Monat niedriger als in
den entsprechenden Fürsorgeverbänden
anderer Württ. Landeskreise, etc. etc.
Der Zentralverband erwartet eine Er
höhung der Unterstützungsrichtsätze und
eine Verbesserung der Unterstützungs=
grundsätze im Württ. Oberland.
Jn der am 21.11.1928. in Aulendorf -