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Sitzung am 32. April 1929.
gelegen war, die Eheleute Haug nach wie
vor als Kleinrentner betreuen zu können -
musste leider
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beschliessen :
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1; Den Einspruch Haug-Dietenheim wegen ungenügenden Vermögens 5
abzulehnen bezw. Gleichstellung zu versagen,
2; Haug bezw. die O.F.B. Dietenheim zu benachrichtigen.
§ 2.
Einspruch der Agathe Ade, Witwe aus
«Illerrieden gegen die Anerkennung der
Kleinrentnereigenschaft - ob.S.350.-
Ade hat gegen die Entziehung der Klein»
rente ab 1.10.1928. bei der O.F.B. JI»
lerrieden am 12.12.1928. Einspruch er
hoben, mit der Begründung, dass sie alt
krank und erwerbsunfähig sei.
Der Ausschuss, welcher dem Einsprug
stattgegeben hat, hatte eine Gleichste!
lung im Auge für den Fall, dass die ge
setzlichen Voraussetzungen zutreffen
sollten. Ein Nachweis in diesem Sinne
konnte aber nicht erbracht werden.
Beschluss:
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1; Den Einspruch Ade-Jllerrieden wegen Fehlens der gesetzlichen
Voraussetzungen abzuweisen,
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2; Ade bezw. die O.F.B. Jllerrieden zu verständigen.