LtOS.
Sitzung am 22. April 1929.
-: 14000 RM. angegeben, worauf 3000 RM. >
Schulden ruhen sollen.
Der 2. Sohn Karl Sedelmaier hat 2
Kinder und ist in den Wielandwerken
Vöhringen, wohnhaft in Jllerrieden, an-
gestellt. Er hat z.Zt. monatlich 325 RM.J
Der Sohn Xaver, welcher durch Ver
trag und nach § 1601 BGB. verpflichtet
ist, dem Vater Unterhalt zu gewähren,
kann dem Vater freiwillig aufwerten,
umsomehr als der Vater heute noch im .=
Wagnereibetrieb Dienste leistet. -
Durch Vorbescheid vom 31.1.1929. hat
der Vorsitzende des Ausschusses den An
trag des Xaver Sedelmaier alt auf Gewähr
rung von Kleinrentnerfürsorge abgelehnt,
weil der Sohn Xaver Sedelmaier, Wagner
und Landwirt in Dietenheim verpflichtet
und auch in der Lage ist, für den Vater
zu sorgen.
Der Ausschuss nimmt
Kenntni s und erteilt Zustimmung.
§ 4.
Sozialrentnerfürsorge für Maria Wol
ber, Witwe in Dietenheim.
Die O.F.B. Dietenheim hat am 30.7.1928.
für Wolber einen Antrag auf off. Für-
sorge gestellt, weil sie in äusserst
dürftigen Verhältnissen lebe.
Wolber ist am 11.9.1856. geboren und-