Sitzung am 22.
April 1929.
bezieht seit 1.10.1922. eine Jnv.Rente
mit z.Zt. monatlich -: 21 RM.
Wolber hat bis 14.12.1927. in der
Spinnerei Schupp-Dietenheim gearbeitet.
Bis 15.6.1928. hat sie inf. Krankheit
durch die Allg. Ortskrankenkasse Laup
heim -: 164,70 RM. Krankengeld bezogen,
Diese Leistung ist nun weggefallen.
Wolber hat 2 Söhne, von denen der eine
Bäckermeister und der andere Kaufmann
ist. Beide Söhne sind verheiratet.
Johannes Wolber, Bäckermeister hat
das Anwesen, auf dem er heute die Bä
ckerei nebst KolZonialwarenhandel be
treibt , von der Mutter Marie Wolber am
19.10.1910. um 8600 M käuflich übernom
men. Hievon wurden verrechnet bar an
die Mutter 4000 M, Heiratgut 2000 M,
Hypotheken und laufende Schulden 2600 Ä
Ein Wohnrecht bezw, Leibgeding wurde
nicht vereinbart.
Jn einem 2. dem Johannes Wolber ge
hörigen Wohnhaus in Dietenheim hat die
Mutter nach Angabe des Sohnes in 2 Zim
mer unentgeldliches Wohnungsrecht. Eben
so kann die Mutter jederzeit das zum
Lebensunterhalt nötige Essen vom Sohne
erhalten.
Der 2. Sohn Philipp Wolber ist bei
der Zentraleinkaufgenossenschaft des
Württ. Schreinermeisterverbands in
Stuttgart angestellt und hat z.Zt. ei