Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 22. 
April 1929. 
bezieht seit 1.10.1922. eine Jnv.Rente 
mit z.Zt. monatlich -: 21 RM. 
Wolber hat bis 14.12.1927. in der 
Spinnerei Schupp-Dietenheim gearbeitet. 
Bis 15.6.1928. hat sie inf. Krankheit 
durch die Allg. Ortskrankenkasse Laup 
heim -: 164,70 RM. Krankengeld bezogen, 
Diese Leistung ist nun weggefallen. 
Wolber hat 2 Söhne, von denen der eine 
Bäckermeister und der andere Kaufmann 
ist. Beide Söhne sind verheiratet. 
Johannes Wolber, Bäckermeister hat 
das Anwesen, auf dem er heute die Bä 
ckerei nebst KolZonialwarenhandel be 
treibt , von der Mutter Marie Wolber am 
19.10.1910. um 8600 M käuflich übernom 
men. Hievon wurden verrechnet bar an 
die Mutter 4000 M, Heiratgut 2000 M, 
Hypotheken und laufende Schulden 2600 Ä 
Ein Wohnrecht bezw, Leibgeding wurde 
nicht vereinbart. 
Jn einem 2. dem Johannes Wolber ge 
hörigen Wohnhaus in Dietenheim hat die 
Mutter nach Angabe des Sohnes in 2 Zim 
mer unentgeldliches Wohnungsrecht. Eben 
so kann die Mutter jederzeit das zum 
Lebensunterhalt nötige Essen vom Sohne 
erhalten. 
Der 2. Sohn Philipp Wolber ist bei 
der Zentraleinkaufgenossenschaft des 
Württ. Schreinermeisterverbands in 
Stuttgart angestellt und hat z.Zt. ei
	        
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