Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzung am 22. April 1929. 
Monatseinkommen von 288 RM., das er für 
seine Familie benötigt. i 
Der Sohn Johannes ist nach seinen 
Einkommens- und Vermögensverhältnissen 
verpflichtet und auch in der Lage die 
Mutter zu unterstützen und kommt ja 1 
auch nach seiner eigenen Angabe dieser 
Pflicht nach. 
Der Vorsitzende des Ausschusses hat 
mit Vorbescheid vom 31.1.1929. den An 
trag der O.F.B. Dietenheim auf öff. Für 
sorge abgelehnt, weil bei der der Frau 
Wolber zustehenden Jnv.Rente und den 
Leistungen des Sohnes Johannes ein Be 
dürfnis für die Gewährung öff. Fürsorge 
nicht anerkannt werden kann. 
Der Ausschuss nimmt 
■ 
Kenntni s und erteilt Zustimmung. 
§ 5. 
Reichszuschuss zur Verbesserung der 
Kleinrentnerfürsorge 1928. - 
Das Jnnenministerium Stuttgart hat mit 
Erlass vom 28.2.1929. Nr.IX. 713. als 
Schlussbetrag für das Rechnungsjahr 
1928. für die Kleinrentner -: 2890 RM. 
zur Verteilung überwiesen. Die Mittel 
sind wie seither für die ( zusätzliche ) 
Unterstützung solcher Kleinrentner zu 
verwenden, die sich in besonderer Not ■ 
befinden, also vornehmlich für die älte4
	        
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