Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 22. April 1929. 
zufolge Verkrümmung und Verkürzung um 
2 cm mit teilweiser Versteifung des j: 
Fussgelenks und ausgedehnter Narben= 
bildung. 
Er war zuletzt bei der Reichseisen= 
bahn angestellt und wurde wegen fortge 
setzter schlechter Führung ( notori 
scher Trinker ) aus dem Eisenbahndienst 
entlassen und für diesen Dienst als 
unbrauchbar erklärt. Die von G. srzt. : 
angestrengte Klage wurde vom Landesar= 
beitsgericht Stuttgart abgewiesen. , 
Vermögen hat Gerstung nicht. 
Sein Einkommen besteht z.Zt. aus der 
Kriegsrente mit monatlich -: 35 IM., 
wozu für Gelegenheitsarbeit angeblich 
wenige Mark kommen. 
An Mietzins und sonstige Abgaben 
sind monatlich 20 RM. anzurechnen. 
Die Erwerbslosenunterstützung ist 
am 28.1.1929. abgelaufen. Krisenfür 
sorge kommt nicht in Frage. 
Die O.F.B. Laupheim anerkennt die 
Hilfsbedürftigkeit des G. und schlägt 
eine Unterstützung nach den bestehen 
den Richtsätzen vor. 
Der Ausschuss hält eine Unterstüt 
zung in mässigen Grenzen angebracht, 
da G. sehr wohl in der Lage ist zu ar 
beiten und bei ernstlichem Wollen ge 
eignete Arbeit finden kann. 
Die B.F.B. befürwortet ab 1.2.1929.—
	        
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