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Sitzung; am 22. April 1929.
eine laufende Monatsbeihilfe von 50 RM.
Beschluss :
1; Friedrich Gerstung, Kriegsrentner in Laupheim ab 1.2.1929.
durch die soziale Kriegsfürsorge zu betreuen.,
2; die bisher durch die B.F.B. geleisteten UnterStützungsbe
träge mit 100 RM. anzuerkennen,
3; die weitere Unterstützung unter Berücksichtigung der Kriegs»
rente und des etwaigen Arbeitseinkommens in das Ermessen
der B.F.B. zu stellen.
b; Frau Lucie Sandherr, Kriegerwitwe
in Laupheim hat am 12.2.1929. inf. Krank
heit ihrer 2 Kinder und auch ihrer
selbst um die Gewährung einer einmali
gen Unterstützung von 100 RM. für die
Beschaffung von Stärkungsmittel, Wäsche
und Bekleidung nachgesucht.
Frau Sandherr ist am 19.9.1891 ge
boren und hat 2 Kinder im Alter von 9.
und 8 Jahren. Der Ehemann ist am 24.11.
1925. an Lungentuberkulose gestorben.
Dessen Krankheit wurde als K.D.B.
anerkannt; Bescheid vom 18.3.1926.
Die 2 Kinder sind lungenleidend.
Frau Sandherr ist unterleibsleidend &
arbeitsunfähig.
Vermögen hat Sandherr nicht.
Jhr Einkommen besteht aus Witwen- und
Waisenrente nach RVG. neben der Waisen
rente nach RV0. mit z.Zt. monatlich
154 RM.