Sitzung am 22. April 1929.
gung nach § 1531 RVO. zugesagt hat.
Häfele ist am 11.3.1851. geboren,
verwitwet und kinderlos.
Sie bezieht für ihren gefallenen
Sohn Lustach Elternrente durch das Ver=
sorgungsamt Ulm.
Frau Häfele musste krankheitshalber
in das Bezirkskrankenhaus eingewiesen
werden, in dem sie sich heute noch be
findet . Sie ist Mitglied der Allg. Orts
krankenkasse Laupheim.
Sie besitzt an Vermögen ein kleines
Häuschen in Regglisweiler im angebli
chen Wert von 400 RM., schuldenfrei.
An Einkommen hat sie nur die Kriegs
rente mit Zusatzrente in Höhe von z.Zt.
monatlich -: 33,30 RM.
Monatliche Steuern und Abgaben be
zahlt sie etwa -: 8 RM.
Die O.F.B. Regglisweiler befürwortet
die Krankenhauspflege.
Beschluss :
= s= = =:=5=: = =:s!=3=s=:=:=:r5sss=a=scxss
1; Rosine Häfele, Witwe aus Regglisweiler als Kriegermutter
durch die soziale Kriegsfürsorge zu betreuen,
2; Krankenhilfe ab 27.2.1929. durch Uebernahme der Kosten
3. Klasse des Bez.Krankenhauses Laupheim nach Abzug des
Krankenkassenanteils und unter Inanspruchnahme der Renten
bezüge der Häfele zu gewähren,
3; Eintrag einer Sicherungshypothek zu Gunsten der Amtskörper
schaft ( Bezirksfürsorgebehörde ) Laupheim zu verlangen.