Sitzung am 22, April 1929.
rente von -: 25,25 HM., wovon für Miete
und. sonstige Abgaben 23,50 RM. abge=
hen sollen.
Vermögen hat Fischbach nicht.
Die O.F.B. Laupheim befürwortet die be
antragte Beihilfe von monatlich 25 RM.
Beschluss :
i
Anna Fischbach, Witwe in Laupheim als Sozialrentnerin anzu=
erkennen und ihr ab 1.2.1929. eine laufende Monatsbeihilfe
von -: 25 RM. zu gewähren.
c; Gottfried Niesser, ledig in Baus=
tetten hat am 9.1.1929. bei der BFB. um
Unterstützung nachgesucht, weil er ar
beitsunfähig, krank & ohne Einkommen sei
Niesser ist am 14.1.1857. geboren,
alleinstehend und z.Zt. bei Frau There
sia Hugger, Witwe in Baustetten in Kost
und Wohnung gegen monatlich -: 15 RM.
Niesser war vom 7.11.1928. bis 7.1.
1929. auf Rechnung der Allg. Ortskran
kenkasse Laupheim im Bez.Krankenhaus.
I
Bis 6.2.1929. erhielt er von der
Krankenkasse ein tägliches Krankengeld
von 90 Pfennig und hörte damit der An
spruch an die Krankenkasse auf.
Vom 27.3. bis 17.4.1929. bedurfte
er wiederum Krankenhauspflege.
Niesser hat eine monatliche Jnv.Ren=
te von derzeit -: 31,60 RM.
Die O.F.B. Baustetten hat gegen die'