Sitzung am 2,2, April 1929.
Wochenfürsorge nachgesucht, nachdem sie:
am 120.3.1929. ein Kind „ Anna ” geboren
hat.
Der Ehemann August Rupp ist am 18.IQ
1896. und die Ehefrau Babette am 2.3.92.
geboren. Äusser dem Neugeborenen ist
1 Kind im Alter von 18 Monaten da.
Rupp ist Hausierhändler, weil er ar
beitsunfähig ist. Der rechte Arm ist ge^
lähmt. Auch will er nervenleidend sein.!
Vermögen ist nicht vorhanden.
Die Eheleute Rupp wohnen seit Jahren bei
den Schwiegereltern in Burgrieden.
Jn einer Krankenkasse sind die Ehe
leute Rupp nicht versichert.
Das Einkommen ist angeblich gering.
An Kosten sind Hebammengebühr und Arzt
kosten zu begleichen.
Die OFB. Burgrieden befürwortet den
Antrag Rupp.
Beschluss :
Die auf die Wöchnerin Babette Rupp, Burgrieden entstandenen
Kosten der Entbindung auf den Bezirksfürsorgeverband zu über*
nehmen und direkt an die Empfänger auszubezahlen.
d; Wendelin Ruf, Taglöhner & Holz
hauer in Hochdorf Ode. Schönebürg hat
am 7.2.1929. durch die OFB. Schönebürg
für seine Ehefrau Sofie Wochenfürsorge
beantragt, nachdem sie am 23.12.1928.
das 11. Kind „ Viktoria ” geboren hat.