Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 22. April 1929. 
Die Eheleute Ruf haben äusser dem 
Neugeborenen 10 Kinder im Alter von 1 
bis 21 Jahren. Der Verdienst der Kinder 
i 
ist zusammen angeblich 40 RM. monatlich. 
Der Ehemann Ruf, welcher in der 
Hauptsache Taglohnarbeiten verrichtet, 
hat in Hochdorf ein Wohnhaus im Wert 
von ca. 2000 RM. und 2 1/2 ha landw. 
Grundbesitz im Wert von etwa 3000 RM. 
Hierauf ruhen 1500 RM. Schulden. 
Das monatliche Einkommen ist nach Ab 
zug der Steuern, Schuldzinsen etc. zu 
-: 90 RM. angegeben. 
Ruf, der zur Winterszeit als Holz 
hauer beschäftigt ist, ist über diese 
Zeit wohl in einer Krankenkasse ver 
sichert , hat Jedoch mit Abschluss die 
ser Arbeit nicht weiterbezahlt, so dass 
ein Anspruch an eine Krankenkasse auf 
Wochenhilfe nicht besteht. Er gab an, . 
die Beiträge an die Krankenkasse bei 
seinem geringen Verdienst nicht bezah 
len zu können. 
Die Kosten, welche durch die Ent 
bindung der Ehefrau Ruf entstanden 
sind, betragen insgesamt -: 148 RM. 
Dieselben sind nicht bezahlt. 
Die OFB. Schönebürg befürwortet die 
Uebernahme dieser Kosten auf den BFV. 
Beschluss: 
Die auf die Wöchnerin Sofie Ruf in Hochdorf entstandenen Kos 
ten mit -: 148 RM. ( Hebamme -: 36 RM., Arzt -: 112 RM.) zu 
übernehmen und direkt an die Bezugsberechtigten zu bezahlen.
	        
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