Sitzung am 22. April 1929.
Die Eheleute Ruf haben äusser dem
Neugeborenen 10 Kinder im Alter von 1
bis 21 Jahren. Der Verdienst der Kinder
i
ist zusammen angeblich 40 RM. monatlich.
Der Ehemann Ruf, welcher in der
Hauptsache Taglohnarbeiten verrichtet,
hat in Hochdorf ein Wohnhaus im Wert
von ca. 2000 RM. und 2 1/2 ha landw.
Grundbesitz im Wert von etwa 3000 RM.
Hierauf ruhen 1500 RM. Schulden.
Das monatliche Einkommen ist nach Ab
zug der Steuern, Schuldzinsen etc. zu
-: 90 RM. angegeben.
Ruf, der zur Winterszeit als Holz
hauer beschäftigt ist, ist über diese
Zeit wohl in einer Krankenkasse ver
sichert , hat Jedoch mit Abschluss die
ser Arbeit nicht weiterbezahlt, so dass
ein Anspruch an eine Krankenkasse auf
Wochenhilfe nicht besteht. Er gab an, .
die Beiträge an die Krankenkasse bei
seinem geringen Verdienst nicht bezah
len zu können.
Die Kosten, welche durch die Ent
bindung der Ehefrau Ruf entstanden
sind, betragen insgesamt -: 148 RM.
Dieselben sind nicht bezahlt.
Die OFB. Schönebürg befürwortet die
Uebernahme dieser Kosten auf den BFV.
Beschluss:
Die auf die Wöchnerin Sofie Ruf in Hochdorf entstandenen Kos
ten mit -: 148 RM. ( Hebamme -: 36 RM., Arzt -: 112 RM.) zu
übernehmen und direkt an die Bezugsberechtigten zu bezahlen.