Sitzung am 22. April 1929.
e; Magdalena Hensler, ledig in Hoch=
dorf Ode. Schönebürg hat am 19.3.1929.
durch die OFB. Schönebürg für ihr am
23.2.1929. geborenes Kind „ Pauline ”
um Wochenfürsorge nachgesucht.
Die Antragstellerin ist am 8.3.1895
geboren und hat ein unentgeldiches Woh
nungsrecht . Sie hat äusser dem Heugebo
renen ein 2. Kind im Alter von 10 Jahre
Sie ist ohne Vermögen.
Jhr Einkommen besteht aus laglohnarbei
ten und Unterstützung Dritter.
Jn einer Krankenkasse ist sie nicht
versichert.
Der Kindsvater des Neugeborenen ist
Josef Hutzmann, Schneider in Hürbel,
der die Vaterschaft anerkannt hat.
Die Wöchnerin ist z.Zt. krank / -»*4
arbeitsunfähig und pflegebedürftig.
An Kosten sind angemeldet die Ge
bühr der Hebamme Hader mit -: 30 HM. & ।
die Rechnung des Dr.med. Zeh, Schwendi
mit -: 39 RM., also zusammen -: 69 RM.
Die OFB. Schönebürg befürwortet die
Uebernahme dieser und etwa noch weiter
entstehenden Kosten.
Die BFB. hat am 22.3.1929. beim Ju
gendamt Biberach die vorläufige Kosten
tragung angemeldet und am 27.3.1929.
vom Jugendamt die Mitteilung erhalten,
dass der Kindsvater in der Lage und be
reit sei, die Entbindungskosten dem Be=