Sitzung am 32. April 1929.
im Jahre 1926. hat die Krankenkasse
Beck auf die Dauer von 39 Wochen unter
stützt. Diese Unterstützungspflicht ist•
am 4.3.1927. abgelaufen.
Beck war jedoch noch nicht gesund,
so dass er auch weiterhin ärztliche
Hilfe etc. in Anspruch nehmen musste.
Diese Hilfe hat ihm der behandelnde:
Arzt Dr. med. Friedberger bis zu seinem i
j
Tode geleistet.
Dr. med. Friedberger wurde von der
zuständigen Krankenkasse am 4.3.1927.
von dem Ablauf der Kassenpflicht ver= '
ständigt.
Am 16.3.1928. reichte nun Dr. med. |
Friedberger bei der OFB. Baustetten
eine Kostenrechnung in Höhe von 308,73M
ein, ohne zuvor irgend eine Anmeldung .
bei dieser Behörde gemacht zu haben.
Die OFB. Baustetten lehnte die Be ¬
zahlung wiederholt ab, zuletzt noch mit
der Begründung, dass Beck vor seinem
Tode Jnv.Rente bezogen habe und dass
hienach die Zuständigkeit der OFB.nicht
sei
gegeben
Die
BFB. Laupheim, welche zu der
j
*
Aeusserung der OFB. Baustetten gehört
wurde, hat gleichfalls einen ablehnen
den Standpunkt zu der Forderung des Dr.
Friedberger eingenommen und zwar des
halb , weil der behandelnde Arzt einmal
keine Forderung bei der BFB. geltend