Sitzung am 28. April 1929..
gemacht hat und. dann insbesondere des
halb, weil die Forderung nicht rechtzeii
tig bei der zuständigen Stelle angemel
det wurde, obwohl die Krankenkasse den
Arzt unverzüglich von dem Ablauf der
Krankenkassenpflicht in Kenntnis ge
setzt hatte.
Der Ausschuss, welcher heute zu dem
Antrag des Dr. med. Friedberger Stel
lung genommen hat, kommt zu dem
Beschluss :
1; Die Forderung der Krankenhilfe für den + Josef Beck, fr. Feld’
schützen in Baustetten gemäss Art. 34. LFV. abzulehnen.
2; Dr. med. Friedberger und Apotheker Gönner zu verständigen.
§ 9.
Beurlaubung der Soz.Rentnerin Josefa
Ernst aus Oberkirchberg im Hospital
Laupheim nach Thayngen, Schweiz.
Ernst hat am 14.3.1929. durch die Hos
pitalpflege Laupheim um Urlaub auf unbe
stimmte Zeit für einenAufenthalt bei
einer Schwester in Thayngen nachgesucht.
Ernst gab an, dass sie während die
ser Zeit eine Unterstützung der BFB.
nicht in Anspruch nehmen werde. Bei vo
rübergehender Erkrankung würde ihre
Schwester die Kosten für Arzt k Apothe
ke übernehmen. Bei länger anhaltender
Krankheit würde sie hieher zurückkehrtzv