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Sitzung am 22. April 1929.
und sich im Bez.Krankenhaus Laupheim
verpflegen lassen.
Die Hospitalpflege Laupheim wendet
im Hospital für eine anderweitige Bele
gung freigemacht wird.
Das Gemeinderatspräsidium Thayngen
könne sich Jedoch nur um einen Aufent
halt von nicht allzulanger Dauer handeli
Der Ausschuss, welcher zu dem Ge
such eingehend Stellung genommen hat
hat
beschlossen
Eine Beurlaubung der Erl. Josefa Ernst im Hospital Laupheim
sehen Bedenken nicht zu billigen und Ernst zu verständigen
§ 10
W
Rückerstattung geleisteten Fü rsorg e
aufwands durch die Kleinrentner:
in
Oberbalz h eim , geb. am 30.9.1859.
Frau Hermann hat ab 1.10.1927
für
ihren gefallenen Sohn August vom Ver-
Ulm Elternbeihilfe in Höhe
sorgungsamt
22,20 Rlil. zu erkannt erhal-
von derzeit
sie ab November 1928. aus
hl
ij,
&
ten, worauf
a; Hermann Maria geb. Grimm, Witwe
nach Thayngen, Schweiz aus wirtschaftlichen und fürsorgeri-
teilt, dass die Eheleute Fricker bereit
seien, Ernst bei sich aufzunehmen. Es
ein, verlangt Jedoch, dass der Platz
hat auf Ersuchen am 3.4.1929. mitge
gegen eine Beurlaubung der Ernst nichts
!
Miil
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