Sitzung am 22. April 1929.
Die BFB. beantragt gemäss § 9. der
Reichsgrundsätze zur FV. und den Gründe
Sätzen über die Erstattung von Fürsorge=
leistungen vom 7.7,1924. Min.Amtsbl.226.
die Abstandnahme von Ersatz.
Die OFB. Baustetten hat gleichfalls
auf Ersatzleistung verzichtet.
Beschluss:
Von einem Ersatz der Kleinrentnerbeihilfen Deibler. Baustet
ten durch deren Erben wegen Bedürftigkeit Abstand zu nehmen.
§ 12.
Abgängige Fürsorgeleistungen von +
Sozial-- und Kle in rentnern.
Die nachverzeichneten Rentner sind im
Laufe der Jahre gestorben.
Die Höhe der geleisteten Unterstüt
zung ist aus dem Vormerkungsbuch ersieht
lieh, worauf Bezug genommen wird.
Nach Bekanntwerden des Todes des
einzelnen Rentners wurde alsbald beim
zuständigen Nachlassgericht ««^^-Er
satzanspruch angemeldet, wobei jeweils
die Vermögenslosigkeit der Erblasser
festgestellt wurde.
Die BFB. beantragt heute die ab
gängige Verrechnung dieser Posten.
Der Ausschuss gibt im Einverständ
nis mit den betr. Ortsfürsorgebehürden
zu dieser Abgangsverrechnung seine