Sitzung am 18. Juli 1929.
Es bestehe bei ihr die Gefahr, dass
sie wegen ungenügender Verwahrung von
Feuer und Licht ihr Haus in Brand setzt,
Die B.F.B. hat die sofortige Einwei
sung der Frau Häfele in die Pflegean=
stalt Heggbaeh verfügt. Ausserdem wurde"
das Vormundschaftsgericht Regglisweiler
in Dietenheim perönlich wegen Bestel
lung eines Pflegers zur Regelung der
Vermögens- & anderen Angelegenheiten
ersucht.
Beschluss :
Der Einweisung der Frau Rosine Häfele, Kriegermutter aus
Regglisweiler in die Pflegeanstalt Heggbaeh zuzustimmen.
§ 2.
Frau Martina Ade, Witwe in Staig Gds.
Weinstetten hat am 7.5.1929. bei der
B.F.B. um die Gewährung einer laufenden
Monatsbeihilfe von 10 RM. nachgesucht,
da ihre Rentenbezüge zum Lebensunter
halt unzureichend seien.
Frau Ade ist Kriegermutter und er=
Johann
hält für ihren gefallenen Sohn/Eltern-
und Zusatzrente mit monatlich 33,30 RM.
Ausserdem bezieht sie eine Unfallrem
te mit derzeit 6,25 RM. monatlich.
Wohnung hat sie bei der Tochter Anna
in Staig. Diese Tochter hat 7 Kinder in
Alter von 15 bis 21 Jahre. Der Ehemann