Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

1^0. 
Sitzung am 19. Juli 1939. 
trau gegen Kost und Wohnung untergebene^ 
Ein Einkommen hat die Mutter Heim 
nicht; ebensowenig ein Vermögen. 
Unterhaltspflichtige Verwandte sind 
nicht vorhanden. 
Die O.F.B. Laupheim anerkennt die 
Hilfsbedürftigkeit. 
Beschluss : 
1; Georg Heim, ledig und schwachsinnig aus Laupheim als Soz. 
Rentner ab 1.4.1939. anzuerkennen, 
3; die Unterbringung in Gotteifingen’ gutzuheissen und die ent 
stehenden Kosten unter Jnanspruchnahme der Jnv.Rente des 
Heim von diesem Zeitpunkt ab zu übernehmen. 
§ 4. 
Einweisung des Jakob Stengle, Sozial 
rentners in den Hospital Laupheim. 
- siehe oben S. 387. - 
Die Hospital pflege Laupheim hat am 30.6. 
1939. hieher mitgeteilt, dass z.Zt. 3 
Plätze für Männer im Hospital frei sind. 
Stengle, welcher aus fürsorgerischen 
Gründen für eine Verlegung in den Hospiz 
tal vorgemerkt war, war mit einer Ein 
weisung auf 1.7.1939. einverstanden. 
Er ist auch tatsächlich zu diesem | 
Zeitpunkt im Hospital eingetreten. 
Beschluss : 
Der Einweisung des Jakob Stengle, Soz.Rentners aus Laupheim 
m den Hospital Laupheim ab 1.7.1939. zuzustimmen.
	        
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