1^0.
Sitzung am 19. Juli 1939.
trau gegen Kost und Wohnung untergebene^
Ein Einkommen hat die Mutter Heim
nicht; ebensowenig ein Vermögen.
Unterhaltspflichtige Verwandte sind
nicht vorhanden.
Die O.F.B. Laupheim anerkennt die
Hilfsbedürftigkeit.
Beschluss :
1; Georg Heim, ledig und schwachsinnig aus Laupheim als Soz.
Rentner ab 1.4.1939. anzuerkennen,
3; die Unterbringung in Gotteifingen’ gutzuheissen und die ent
stehenden Kosten unter Jnanspruchnahme der Jnv.Rente des
Heim von diesem Zeitpunkt ab zu übernehmen.
§ 4.
Einweisung des Jakob Stengle, Sozial
rentners in den Hospital Laupheim.
- siehe oben S. 387. -
Die Hospital pflege Laupheim hat am 30.6.
1939. hieher mitgeteilt, dass z.Zt. 3
Plätze für Männer im Hospital frei sind.
Stengle, welcher aus fürsorgerischen
Gründen für eine Verlegung in den Hospiz
tal vorgemerkt war, war mit einer Ein
weisung auf 1.7.1939. einverstanden.
Er ist auch tatsächlich zu diesem |
Zeitpunkt im Hospital eingetreten.
Beschluss :
Der Einweisung des Jakob Stengle, Soz.Rentners aus Laupheim
m den Hospital Laupheim ab 1.7.1939. zuzustimmen.