Sitzung am- 19. Juli 1929. !
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auf der B.F.B. vorgebracht, dass sie =V.
seit 20.3.1929. ausgetreten sei und wie= ’
derum wie früher bei ihrer Schwester
Frau Theresia Abt, Ehefrau des Johann i
Abt in Dietenheim Wohnung genommen habe -
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Sie lasse sich vorläufig in keine
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Anstalt mehr einweisen.
Sie bitte um Freigabe ihrer Jnv.Ren= |
te ab April 1929. und um die Gewährung 1
einer laufenden Monatsbeihilfe von 10 M >
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Lober wurde 1t. Mitteilung der Hos= J
pitaluflege aus sittlichen Gründen am
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20.3.1929. fristlos entlassen.
Die O.F.B. Dietenheim äusserte sich i
dahingehend, dass es erwünscht wäre,
wenn die Lober in einer Anstalt unter-- - -
gebracht worden wäre. Nachdem aber der
Schwager Abt erklärt hat, seine Schwä= ;
gerin vorläufig noch bei ihm zu lassen,
sei hiegegen nichts einzuwenden und kön-
ne die Monatsbeihilfe von 10 HM. ge
währt werden.
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Beschluss:
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1; Erl. Anna Lober, Sozialrentnerin aus Dietenheim ab 1.4.1929.
eine laufende Monatsbeihilfe von -: 10 RM. zu verwilügen, *1?
2; von der Einweisung in eine Anstalt zunächst Abstand zu nehmen |
§ 8.
Die laufende EnterStützungsempfänge- •
rin Frau Jda Braig, Witwe aus Grosschaf