Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am- 19. Juli 1929. ! 
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auf der B.F.B. vorgebracht, dass sie =V. 
seit 20.3.1929. ausgetreten sei und wie= ’ 
derum wie früher bei ihrer Schwester 
Frau Theresia Abt, Ehefrau des Johann i 
Abt in Dietenheim Wohnung genommen habe - 
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Sie lasse sich vorläufig in keine 
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Anstalt mehr einweisen. 
Sie bitte um Freigabe ihrer Jnv.Ren= | 
te ab April 1929. und um die Gewährung 1 
einer laufenden Monatsbeihilfe von 10 M > 
i: 
Lober wurde 1t. Mitteilung der Hos= J 
pitaluflege aus sittlichen Gründen am 
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20.3.1929. fristlos entlassen. 
Die O.F.B. Dietenheim äusserte sich i 
dahingehend, dass es erwünscht wäre, 
wenn die Lober in einer Anstalt unter-- - - 
gebracht worden wäre. Nachdem aber der 
Schwager Abt erklärt hat, seine Schwä= ; 
gerin vorläufig noch bei ihm zu lassen, 
sei hiegegen nichts einzuwenden und kön- 
ne die Monatsbeihilfe von 10 HM. ge 
währt werden. 
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Beschluss: 
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1; Erl. Anna Lober, Sozialrentnerin aus Dietenheim ab 1.4.1929. 
eine laufende Monatsbeihilfe von -: 10 RM. zu verwilügen, *1? 
2; von der Einweisung in eine Anstalt zunächst Abstand zu nehmen | 
§ 8. 
Die laufende EnterStützungsempfänge- • 
rin Frau Jda Braig, Witwe aus Grosschaf
	        
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