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Sitzung am ,19. Juli 1929. .
eine Jnvalidenrente mit monatlich der
zeit 22,40 RM. - Unterhaltspflichtige
sind nicht vorhanden. Vermögen hat sie
nicht.
Nach dem Gutachten des Dr. med. Bui:
linger in Laupheim vom 15.6.1929. ist
Baur geistesschwach, in abgemagertem
Körperzustand, zeitlich und örtlich gut
orientiert. Sie bedarf ständiger Auf
sicht , da sie gern entweicht. Sie neigt
zu Händeln. Anstaltsbehandlung ist ange
zeigt.
Die B.F.B. hat am 17.6.1929. Baur
mit der am gleichen Tag von Heggbach am
wegzunehmenden Marie Bader in die Pflegt
anstatt Liebenau eingewiesen.
Beschluss :
1; Margarethe Baur, ledig und geistesschwache Jnv.Rentnerin
aus Rot ab 17.6.1929. als Sozialrentnerin anzuerkennen,
2; die von diesem Zeitpunkt ab entstehenden Kosten unter Jü
an spruchn ahme der Jnv.Rente der Baur ab 1.7.1929. zu über
nehmen und der Einweisung nach Liebenau zuzustimmen.
§ 11.
Frl. Viktoria Brugger aus Neihungs
zell hat am 15.4.1929. für ihren Vater
Konrad Brugger , Jnv.Rentner in Weihungs *
zell Gde. Siessen um die Uebernahme von
Arzt & Apothekerkosten nachgesucht, die
ihm während seiner Krankheit entstehen.;