Sitzung am 19. Juli 1929.
w.
öffentliche Fürsorge nachgesucht, weil
sie alt, erwerbsunfähig und krank sei.
Kreszentia Thanner ist am 4.7.1856.
geboren, verwitwet und lebt bei ihrem
Sohne Anton Thanner, Taglöhner in Wei=
hungszell. Derselbe hat 9 Kinder im Al
ter von 3 bis 16 Jahren.
2 weitere Söhne sind auswärts verhei
ratet und auch nicht in günstigen Ver
hältnissen.
Thanner hat eine Witwenrente in Höhe
von derzeit 17,95 RM. monatlich.
Kost und Wohnung gibt der obengenann
te Sohn Anton unentgeldlich.
Vermögen hat sie nicht.
Die O.F.B. Siessen befürwortet eine Mo=
natsbeihilfe von 10 RM.
Beschluss :
1; Frau Kreszentia Thanner, Witwe in Weihungszell als Sozial
rentnerin ab 1.4.1929. anzuerkennen,
2; eine laufende Beihilfe von monatlich -: 10 RM. zu ge
währen.
§ 13.
Die laufende Unterstützungsempfänge 1
rin der Kleinrentnerfürsorge Frau Josef
Weiss , Witwe aus Dietenheim wurde nach
dem Gutachten des Dr. med. Fritz in- Die 1
tenheim vom 27.4.1929. wegen „ Alters®
Irresein " anstaltsbedürftig.