Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sit zu ng am 19. Juli 1929. 
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bis das Gichtleiden vor etwa 10 Jahren 
ihrer ArbeitStätigkeit ein Ende machte. 
Sie hat in Gebäude Nr.51 ein Wohnung; 
recht auf Lebensdauer und ebenso die 
Nutzniessung der Parz. Nr.206/2., Garteij 
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beim Haus. 
Weiteres Einkommen hat sie nicht. 
Unterhaltspflichtige sind nicht vorhan 
den. 
Die O.F.B. Mietingen hält den Antrag 
für sehr dringlich und befürwortet eine 
Monatsbeihilfe von 30 HM. 
Die B.F.B. unterstützt den Antrag 
und hält eine Gleichstellung als Eiein 
rentnerin für gerechtfertigt. 
Beschluss : 
1; Frl. Kreszentia Schwarz aus Mietingen als Kleinrentnerin 
ab 1.6.1929. anzuerkennen, 
2; eine laufende Monatsbeihilfe von -: 30 RM. zu verwilügen. 
§ 15. 
Frau Konstantine Heilig , Ehefrau des 
Franz Xaver Heilig, fr, Müllers in Rot 
hat am 9.5.1929. um Aufnahme in die 
Kleinrentnerfürsorge nachgesucht, da 
ihr Ehemann beschränkt arbeitsfähig sei 
und demnach ein ungenügendes Einkommen 
bestehe. Sie selbst sei inf. eines er 
littenen Unfalls auch nur teilweise ar=| 
beitsfähig.
	        
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