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Sitzung am 19. Juli 1929. ,
Die Ehefrau Heilig ist 49 Jahre alt,?
der Ehemann steht im 61. Lebensjahr.
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Die 3 Söhne sind 27, 25, 23 Jahre
alt, ledig und auswärts im Dienste.
Sie sind nicht in der Lage zu unter-- h
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stutzen.
Die 13 Jahre alte Tochter Elisabeth H
ist zu Hause bei den Eltern und noch |
schulpflichtig.
Der Ehemann Heilig hat angeblich als|1
Hilfsarbeiter ein Einkommen von 30 RM. if
monatlich. Die Ehefrau Heilig bezieht
eine Unfallrente von monatlich 6 RM. K
An Mietzins ist 20 RM. tu bezahlen. |
Frau Heilig erhält aus 2000 W Kriegsan=
leihen eine jährliche Vorzugsrente von
40 RM.
Der Gemeinderat Rot befürwortet für .
Frau Heilig eine Monatsbeihilfe von 30
bis 40 RM., da diese gegen 8000 M Ver= 1
mögen durch die Jnflation verloren hat. !
Beschluss: i|i
1; Frau Konstantine Heilig, Müllers Ehefrau aus Rot als KleiniS
rentnerin ab 1.5.1929. anzuerkennen,
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2; eine laufende Monatsbeihilfe von 30 RM. zu gewähren.
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§ 16.
Thomas Müller, Händler in Achstetten i:
in
hat für seine Ehefrau Kreszentia bei
der O.F.B. Achstetten am 22.5.1929. um W
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