Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzung am 19. Juli 1929. , 
Die Ehefrau Heilig ist 49 Jahre alt,? 
der Ehemann steht im 61. Lebensjahr. 
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Die 3 Söhne sind 27, 25, 23 Jahre 
alt, ledig und auswärts im Dienste. 
Sie sind nicht in der Lage zu unter-- h 
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stutzen. 
Die 13 Jahre alte Tochter Elisabeth H 
ist zu Hause bei den Eltern und noch | 
schulpflichtig. 
Der Ehemann Heilig hat angeblich als|1 
Hilfsarbeiter ein Einkommen von 30 RM. if 
monatlich. Die Ehefrau Heilig bezieht 
eine Unfallrente von monatlich 6 RM. K 
An Mietzins ist 20 RM. tu bezahlen. | 
Frau Heilig erhält aus 2000 W Kriegsan= 
leihen eine jährliche Vorzugsrente von 
40 RM. 
Der Gemeinderat Rot befürwortet für . 
Frau Heilig eine Monatsbeihilfe von 30 
bis 40 RM., da diese gegen 8000 M Ver= 1 
mögen durch die Jnflation verloren hat. ! 
Beschluss: i|i 
1; Frau Konstantine Heilig, Müllers Ehefrau aus Rot als KleiniS 
rentnerin ab 1.5.1929. anzuerkennen, 
II 
2; eine laufende Monatsbeihilfe von 30 RM. zu gewähren. 
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§ 16. 
Thomas Müller, Händler in Achstetten i: 
in 
hat für seine Ehefrau Kreszentia bei 
der O.F.B. Achstetten am 22.5.1929. um W 
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