Sitzung
am 19, Juli 1929.
§ 19.
Sicherstellung geleisteten Fürsorge^
aufwands auf die ortshilfsbedürftige
gebrechliche Josefine Rupf, Laupheim.
- siehe oben S. 343. - IN
Jn Verfolg des Beschlusses vom 20.9.28. U
hat die B.F.B. den Pfleger Kösel, hier M
am 16.10.1928. mittelst Protokollauszug ||
davon verständigt, dass die Eintragung U
einer Sicherungshypothek in Höhe bis
zu 500 RM. verlangt wird. Statt der l
Eintragung einer Sicherungshvoothek
-
wurde Jedoch am 9.11.1928. ein Vertrag J
vor dem Grundbuchamt Laupheim abgeschlcJlI
sen, nach welchem der Anteil der Jose--
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fine Rupf an deren Geschwister ÜbertragII |
gen wurde, wozu nach einer Aeusserung
des Bezirksnotariats Laupheim I. vom
6.2.1929. vormundschaftsgerichtliche
Genehmigung erteilt werden musste. Es
waren auch sämtliche Erben des Mathias
Rupf über den abgeschlossenen Vertrag
einig. Der Vertrag kam gemäss § 2033.
BGB. zustande.
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Die
welche
Landesfürsorgebehörde Stuttgart,
als mitbeteiligte Fürsorgebehör=
de zu diesem Rechtsgeschäft gehört wur= W
de, hat am 21.6.1929. hieher mitgeteilt A 1
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„ Der Erbteil der Rupf wurde wohl als
Ersatz für erhaltene Zuschüsse an die
Geschwister abgetreten.
Bei dieser Sachlage steht einer
Abstandnahme von der Zurückforderung
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