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Sitzung am.19» Juli 1929.
der gewährten öffentlichen Unterstützun
gen von hier aus nichts entgegen.”
Die Ortsfürsorgebehörde Laupheim,
der gleichfalls Kenntnis und Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben wurde, hat
sich dem Standpunkt der Landesfürsorge=
behörde angeschlossen.
Die B.F.B. beantragt demgemäss heute
die abgängige Verrechnung der auf Rupf
entstandenen Fürsorgekosten.
- Vorm.Buch der Ortsh. Nr.10. -
Beschluss :
1; Die auf die ortshilfsbedürftige gebrechliche Josefine Rupf,
Laupheim entstandenen Fürsorgekosten für die Zeit vom 15.4.
1925. bis 31.3.1927. mit -: 719 RM. zur abgängigen Verrech
nung zu genehmigen,
2; der Württ. Landesfürsorgebehörde Stuttgart Kenntnis zu geben.
§ 20.
Vermögensnachlass der -t- Soz . Rentnerin,
Gut Monika, ledig aus Laupheim.
Die laufende Unterstützungsempfängerin
Gut ist am 14.3.1929. gestorben.
Der auf Gut entstandene Fürsorgeauf®
wand beträgt 1t, Vormerkungsbuch Nr.21.
-: 673,80 RM. - Dieser Betrag ist recht
zeitig beim Nachlassgericht Laupheim zu
event. Ersatz angemeldet worden.
Nach den vom Nachlassgericht Laup=
heim hieher abgegebenen Akten wurde an
Bargeld, Aufwertungsguthaben, Sterbe-