Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

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Sitzung am.19» Juli 1929. 
der gewährten öffentlichen Unterstützun 
gen von hier aus nichts entgegen.” 
Die Ortsfürsorgebehörde Laupheim, 
der gleichfalls Kenntnis und Gelegenheit 
zur Stellungnahme gegeben wurde, hat 
sich dem Standpunkt der Landesfürsorge= 
behörde angeschlossen. 
Die B.F.B. beantragt demgemäss heute 
die abgängige Verrechnung der auf Rupf 
entstandenen Fürsorgekosten. 
- Vorm.Buch der Ortsh. Nr.10. - 
Beschluss : 
1; Die auf die ortshilfsbedürftige gebrechliche Josefine Rupf, 
Laupheim entstandenen Fürsorgekosten für die Zeit vom 15.4. 
1925. bis 31.3.1927. mit -: 719 RM. zur abgängigen Verrech 
nung zu genehmigen, 
2; der Württ. Landesfürsorgebehörde Stuttgart Kenntnis zu geben. 
§ 20. 
Vermögensnachlass der -t- Soz . Rentnerin, 
Gut Monika, ledig aus Laupheim. 
Die laufende Unterstützungsempfängerin 
Gut ist am 14.3.1929. gestorben. 
Der auf Gut entstandene Fürsorgeauf® 
wand beträgt 1t, Vormerkungsbuch Nr.21. 
-: 673,80 RM. - Dieser Betrag ist recht 
zeitig beim Nachlassgericht Laupheim zu 
event. Ersatz angemeldet worden. 
Nach den vom Nachlassgericht Laup= 
heim hieher abgegebenen Akten wurde an 
Bargeld, Aufwertungsguthaben, Sterbe-
	        
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