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Sitzung am 11. November» 1929.
Frau Hieber erklärte
dass sie wegen ■'
dauernder Erwerbsunfähigkeit ihres Ehe= 5 :
manns und auch eigener Krankheit ( Ner=
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venleiden ) nicht in der Lage sei, den
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Unterhalt der Familie zu bestreiten.
Der Ehemann Hieber ist 54 Jahre und H
dessen Ehefrau Marie geb. Bloching 52 ||
Jahre alt. Die 3 Stiefkinder stehen im V
Alter von 13 bis zu 1 Jahr. Die Mutter
dieser 3 Kinder ist die ledige Emma
Bloching, welche einen Hausierhandel be='
treibt und mit aen Eheleuten Hieber zu--
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sammen lebt. W
Hieber hat kein Vermögen.
Ein Einkommen äusser der Rente hat er
angeblich auch nicht. Die monatliche
Jnv.Rente beträgt einschl. Kinderzu-
schlag -: 64,50 RM., wovon für Miete L
25 RM. abgehen sollen.
Die VFB. Laupheim hat gegen die Be= i
willigung einer Monatsbeihilfe in Höhe
von 20 RM. über die Dauer der Krankheit ■
i-
sowie gegen die Uebernahme der Arzt &
Apothekerkosten nichts einzuwenden. 0
Gleichzeitig wird angeregt, von der le= .j
digen Emma Bloching ( Mutter der Kinder}?;
die Eintragung einer Sicherungshypothek h
auf ihrem Wohnhaus in der Pfeiffergasse d
zwecks Sicherung des Ersatzanspruchs
der BFB. zu verlangen. ‘J:
Die BFB. wendet sich gegen diese An-
regung. —U