Sitzung am 11. November,1929.
I
Jn der eingehend geführten Aussprache
kommt zum Ausdruck, dass eine Sicherung
hypothek durch die Emma Bloching wohl
rechtlich nicht möglich ist.
Es wird hienach
beschlossen:
1. Adolf Hieber, Jnv.Rentner in Laupheim als Sozialrentner
ab August 1929. anzuerkennen und die entstandenen bezw.
entstehenden Krankheitskosten zu übernehmen,
2. eine laufende Monatsbeihilfe von -: 20 RM. ab 1.9.1929.
zu gewähren.
§ 5.
Frau Katharine Körner , Witwe in Laup
heim hat am 3.10.1929. inf. Erwerbsun
fähigkeit um öff. Fürsorge nachgesucht.
Frau Körner hatte auf 1.6.1929. ihre
Wohnung in Stuttgart aufgegeben, nach
dem sie zuvor ihre Möbel am 28.3.1929.
nach Laupheim zu ihrem Sohn Karl Kugler
Schreiner in der L.W. verbracht hat.
Frau Körner wohntiheute tatsächlich
in der Familie des Sohnes Karl.
Dieser Sohn Karl ist angeblich nicht
in der Lage die Mutter zu unterhalten.
Die Tochter Else wohnt in Königsberg
und ist Näheres nicht bekannt.
Frau Körner ist ohne Vermögen.
Die Jnv.Rente beträgt monatlich 26,15”
Die OFB. Laupheim hat gegen die Be
währung einer Unterstützung im Höchst®