Sitzung am 11. November 1929.
bei der BFB. die Erhöhung seiner laufeil
den Monatsbeihilfe um weitere 10 HM. be
antragt, da er nicht in der Lage sei,
sich und seine Familie ( Ehefrau und
3/4 Jahre altes Kind ) durchzubringen.
Seemüller ist lungentuberkulos und
vollständig erwerbsunfähig.
Dessen Ehefrau muss zur Pflege des
Kindes und auch des Ehemanns verdienst;
los zu Hause bleiben.
Dessen Jnv.Rente beträgt einschl.
Kinderzuschlag monatlich 37,20 RM.
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Die bisherige Beihilfe 20 RM.
Die OFB. Burgrieden hat gegen die Ver=
willigung eines Zuschusses von monatlic
30 RM. nichts einzuwenden, weil die
Familie Seemüller in dürftigen Verhält
nissen lebt.
Beschluss:
Blasius Seemüller, Jnv.Rentner in Hochstetten Ode. Burgrieden
ab 1.8.1929. eine laufende Monatsbeihilfe von -: 30 RM. zu
verwilligen.
§ 8.
Die laufende Unterstützungsempfänge 5
rin Frau Kreszentia Eh. Witwe und Jnv.
Rentnerin aus Dietenheim musste 1t.
ärztl.Gutachten am 27.7.1929. in das
Bez .Krankenhaus Laupheim verbracht wer
den. - Antrag des Sch.A. Dietenheim
vom 25.7.1929. und Vorbescheid vom 27.'
7.1929. -