de Stuttgart hat mit Schreiben vom 25
Entbindung einen gew. Aufenthalt hatte
sich auf insgesamt 97,40 HM.
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Die Eltern beiderseits sind nicht in
der Lage die Kosten zu bezahlen.
OFB. Orsenhausen befürwortet den
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Antrag
Ackermann.
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in einem etwaigen Streitfall Recht zu
bekommen.
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bedürftig war, sondern zur Zeit der
anerkannt, da Ackermann nicht landhilfs->
Sitzung am 11, November 1929.
BFB. schlägt vor, die an sich
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geringen Kosten auf den BFV. zu über=
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nehmen, da wohl wenig Aussicht besteht, ii
Die Kosten der Entbindung belaufen W
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9.1929. eine Kostenersatzpflicht nicht
Beschluss :
Die auf die Wöchnerin Wilhelmine Ackermann aus Friedberg, zu=
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letzt wohnhaft in Orsenhausen, entstandenen Kosten der Entbin
dung mit 97,40 RM. zu übernehmen.
§ 18.
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Unterbringung von sogen. „ Alten ”
in Altersheimen bezw, Pflegeanstalten. !
Der Geschäftsführer der BFB. bringt
eine am 1.7.1929. auf dem Oberamt Laup ¬
heim zu Protokoll gegebene Nieder sehr! ÄW
der im Bez.
Krankenhaus Laupheim unter ¬
gebrachten Rentner Hörmann, Stetter & U
Lang zur Verlesung. Ebenso auch den am
3.7.1929. an das Oberamt hiezu abgege= ‘j