Sitzung am 11. November 1929.
benen Bericht..
Es wurde dabei auch die seitherige
Uebung und die dabei gemachten Erfah
rungen des Näheren erörtert.
Jnsbesonders hat sich zu dieser Fra=
ge der im Ausschuss vertretene Hospital=
pfleger, Ratschreiber Volz, geäussert.
Nach eingehender Aussprache wird für
künftige Fälle
beschlossen ;
Die wegen Altersgebrechen in Anstalten unterzubringenden Rent
ner möglichst in den Hospital Laupheim einzuweisen, während
dem die an geistigen Gebrechen leidenden Rentner in den zu
ständigen Pflegeanstalten des Landes unterzubringen sind.
Anschliessend wird ein Schreiben der
0ekonomieverwaltung der Heilanstalt
f
Weissenau betr. Taschengeld für Sozial
rentner zur Kenntnis gebracht.
Ebenso wird die Entscheidung des
Wirtschaftsministeriums Stuttgart vom
4.9.1929. 0. 3864. in der Streitsache
Dr. med. Friedberger gegen BFV. Laupheim
für Behandlung des Jnv.Rentners Josef
Beck aus Baustetten bekannt gegeben.
Zur Urkunde !
Vorsitzender:
Schriftführer:
Landrat
Rechn.Rat