Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. Mai 1930. 
Bekleidungsbeihilfe von 150 RM. zur Be= 
Schaffung von Zivilkleidüng, Wäsche etc 
Von seinem Dezembergehalt wurden für 
die Verpflegung im Lagerlazarett Mün 
singen für Oktober und November 1929. 
insgesamt 85,04 RM. inbehalten. 
Die Krankheit des Scheffold ist als 
D.B. nach dem RVG. anerkannt und mit 
100 % Erwerbsminderung eingeschätzt. 
Scheffold erhält seit 1.2.1930. an 
a; Rente nach RVG. monatlich -: 97,20 W 
b; Zusatzrente ” -: 42,00 K 
139,20 K 
Er wohnt in Laupheim bei seinen El 
tern, die ihn jedoch nicht weiter unter 
stützen können. 
Die OFB. Laupheim befürwortet im Ein 
blick auf die hohen Rentenbezüge und 
auch deshalb, weil Sch. bereits eine 
Kleiderbeschaffungsbeihilfe von 150 RM. 
durch die Heeresverwaltung erhielt, das 
Gesuch des Scheffold nicht. 
Die BFB. beantragt gleichfalls Ableh= 
nung, weil das Einkommen vieler Volks 
genossen heute dem Einkommen des Sch. 
auch nicht annähernd gleichkommt. 
Beschluss ; 
Das Gesuch des Josef Scheffold, fr. Oberschütze, ledig in 
Laupheim um die Gewährung einer Bekleidungsbeihilfe abzulehnen, 
weil er bei seiner Dienstentlassung hinreichende Entschädigung 
erhielt und bei seinem derz. Renteneinkommen ein Bedürfnis als 
nicht vorliegend erachtet werden kann.
	        
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