Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. Mai 1930. 
Er ist erstmals am 20.7.1928, ©r= 
krankt und war zu wieclerholtenmalen in 
der Heilanstalt Schussenried unterge= 
bracht, so vom 17.8.1928. bis 23.9.1928, 
vom 26.9.1928. bis 23.12.1928., vom 11. 
9.1929. bis 18.1.1930. und neuerdings 
wieder seit 29.3.1930. 
Die 3 maligen Beurlaubungen des G. 
nach Dietenheim erfolgten angeblich we 
gen Genesung. 
Für den Kranken ist im Jahre 1928. 
eine 6 monatliche unentgeldliche Ver 
pflegung bewilligt worden, so dass da 
mal s für den BFV. Laupheim Kosten nicht 
entstanden sind. Die Nebenauslagen wie 
Transport mit Sanitätsauto etc. konnten 
mit den Renten des G. gedeckt werden. 
Die Gewährung einer Gratispflege für: 
1929/30 durch die Heilanstalt Schussen 
ried wurde nicht mehr bewilligt, da die 
Voraussetzungen bei Gaupp nach den bis 
herigen Erfahrungen nicht mehr zutreffen 
Die Allg. Ortskrankenkasse Laupheim, 
bei welcher G. versichert war, hat vom 
11.9.1929. bis 12.3.1930. Kostenbeteili 
gung mit 7/8 des Grundlohns zugesagt, 
d.i. auf die Dauer von 26 Wochen. 
Die Weitergewährung der Jnv.Waisenrente 
über das 15. Lebensjahr hinaus wegen Ge 
brechlichkeit wurde durch Bescheid der 
LVA. Württemberg vom 28.11.1929. 76/709. 
abgewiesen, da § 1291 RVO. nicht zutref=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.