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Sitzung _am_ 16. Mai 1930.
a; Jnv.Rent® ihrer selbst -: 25,90 RM. I
b; Witwenrente 11,20 RM.
Weiteres Einkommen hat sie nicht. --
An Mietzins bezahlt sie monatlich 10 RM L ,
Die 2 Kinder können nicht unterstütz
zen; der Sohn Johann, Schlossergeselle
ist z.Zt. arbeitslos, die Tochter Julia
na ist im Dienst in Altenstadt. ;
Vermögen ist nicht vorhanden.
Die OFB. Laupheim hat gegen die bean= g
tragte Unterstützung nichts einzuwenden
Beschluss :
1. Frau Theresia Barabei sch, Witwe in Laupheim ab 1.1.1930. als
Soz.Rentnerin anzuerkennen,
2. etwaige Krankheitskosten, sowie eine laufende Monatsbeihilfe
fi
von -: 20 RM. zu gewähren.
§ 7.
Georg Herrmann, fr. Werkzeugarbeiter
in Laupheim , geb. am 27.8.1854. hat zu
gleich für seine Ehefrau Mathilde geb.
Rieber, geb. am 9.2.1864. um die Gewäh
rung von Sozialrentnerbeihilfe bei der
BFB. nachgesucht.
Herrmann, welcher jahrzehntelang in
der L.W. beschäftigt war und am 4.9.19253
entlassen wurde, erhielt von dieser Fir
ma bis 1.2.1930. ein Gratial von monat
lich 15 RM.
An Jnv.Rente bezieht er z.Zt. im Mo
nat 48.70 RM.