Sitzunjs am 16. Mai 193 0.
Weiteres Einkommen ist nicht vorhan=
den; ebensowenig irgend ein Vermögen.
Die 8 lebenden Kinder, 2 Söhne und
6 Töchter können nicht unterstützen; si
sind teils verheiratet, teils verwitwet
teils geschieden; Jedenfalls in durchwe
ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnis
sen.
An Miete bezahlt H. monatlich 15 RM.
und für Wasserzins, Beleuchtung, Kran
kengeld etc. -: 8 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet den An
trag Herrmann.
Beschluss:
1. Georg Herrmann, Jnv.Rentner in Laupheim ab 1.1.1930. als
Sozialrentner anzuerkennen,
2. die laufenden Monatsbeihilfen wie folgt festzusetzen
für Januar 1930. -: 15 RM.
” Februar & März 1930. je —: 30 RM.
§ 8.
Josef Kutter, fr. Werkzeugarbeiter
in Laupheim , geb. am 4.4.1856., Witwer
seit 24.11.1929. hat am 4.2.1929/ 17.12
1929. um eine laufende Unterstü tzung al
Soz.Rentner bei der BFB. nachgesucht.
Er begründete seinen Antrag insbeson 1
ders damit, dass seine Frau monatelang
krank wäre und die Arbeitslosenunter
stützung unzureichend sei.
Kutter erhielt an Arbeitslosenunter®