Sitzung am 16. Mai 1930.
Die Antragstellerin bezieht derzeit
eine Jnv.Rente von monatlich -: 27,90 R]j
Sie ist erwerbsunfähig.
Der Ehemann bekommt eine Arbeitslosen
unterstützung von wöchentlich 14,30 RM.
An Miete, Wasserzins, Beleuchtung,
Vers.Beiträge etc. sind monatlich 4-4 RM
zu bezahlen.
Weiteres Einkommen oder irgend wel
ches Vermögen ist nicht vorhanden.
Die 2 Mädchen sind verheiratet und
leben in ungünstigen wirtschaftlichen
Verhältnissen; sie können nicht helfen.
Die OFB. Laupheim befürwortet für
die Gesuchstellerin eine Unterstützung.
Beschluss:
1. Frau Pauline Döring geb. Beck in Laupheim, Ehefrau des
Friedrich Döring als Sozialrentnerin anzuerkennen,
2. Frau Döring den monatlichen Mietzins in gesetzlich zuläs
siger Höhe mit z.Zt. —: 32 RM. ab 1.3.1930. zu bezahlen.
§ 10.
Weitergewährung der Er ziehungsbeihil
fe an Josef Krug, Waise nach der RVO.
geb, am 27.10.1914. in Achstetten.
- siehe oben Seite 326.-
Die Mutter des Josef Krug, Frau Marga
rethe Krug, Witwe in Achstetten hat ge
beten , die ihrem Sohn vorläufig auf die
Dauer von 1 Jahr verwilligte Erziehungs :
beihilfe mit monatlich -: 10 RM. bis