Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. Mai 1930. 
Die Antragstellerin bezieht derzeit 
eine Jnv.Rente von monatlich -: 27,90 R]j 
Sie ist erwerbsunfähig. 
Der Ehemann bekommt eine Arbeitslosen 
unterstützung von wöchentlich 14,30 RM. 
An Miete, Wasserzins, Beleuchtung, 
Vers.Beiträge etc. sind monatlich 4-4 RM 
zu bezahlen. 
Weiteres Einkommen oder irgend wel 
ches Vermögen ist nicht vorhanden. 
Die 2 Mädchen sind verheiratet und 
leben in ungünstigen wirtschaftlichen 
Verhältnissen; sie können nicht helfen. 
Die OFB. Laupheim befürwortet für 
die Gesuchstellerin eine Unterstützung. 
Beschluss: 
1. Frau Pauline Döring geb. Beck in Laupheim, Ehefrau des 
Friedrich Döring als Sozialrentnerin anzuerkennen, 
2. Frau Döring den monatlichen Mietzins in gesetzlich zuläs 
siger Höhe mit z.Zt. —: 32 RM. ab 1.3.1930. zu bezahlen. 
§ 10. 
Weitergewährung der Er ziehungsbeihil 
fe an Josef Krug, Waise nach der RVO. 
geb, am 27.10.1914. in Achstetten. 
- siehe oben Seite 326.- 
Die Mutter des Josef Krug, Frau Marga 
rethe Krug, Witwe in Achstetten hat ge 
beten , die ihrem Sohn vorläufig auf die 
Dauer von 1 Jahr verwilligte Erziehungs : 
beihilfe mit monatlich -: 10 RM. bis
	        
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