Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung; am 16. Mai 1930. 
zur Beendigung des Lehrverhältnisses 
weiterzuvarwilligen, nachdem in den per 
v sönlichen, gesundheitlichen und wirt ¬ 
schaftlichen Verhältnissen der Antrags 
stellerin eine Aenderung nicht einge 
treten sei. 
Der Lehrjunge selbst bekommt nach 
einer vorgelegten Bescheinigung des 
Lehrmeisters Firma Mattes & Co., Fahr 
zeugfabrik in Ulm derzeit einen Wochen= 
lohn von 3,55 HM. Dieser Wochenlohn 
wiegt sich durch die auswärtige Tätig 
keit für Eisenbahnfahrt, Beköstigung, 
Kleidung etc. vollständig auf. 
Die 0 Rente, welche wegen Berufs- 
ausbildung weitergewährt ist und z.Zt. 
monatlich 15 RM. beträgt, wird eben 
fall s benötigt. 
Die BFB. beantragt die Weitergewäh 
rung der Erziehungsbeihilfe im bisheri 
gen Betrag bis zur Beendigung des Lehr= 
Verhältnisses, d. i. bis 31.1.1932. 
B e schlu s s : 
Der Weitergewährung der Erziehungsbeihilfe an Josef Krug in 
Achstetten mit monatlich -: 10 RM. bis zur Beendigung des 
Lehrverhältnisses, d.i. 31.1.1932. zuzustimmen. 
§ 11. 
Die OFB. Baustetten hat im November 
1929. beantragt, Frau Kreszentia Ruf 
geb. Haller, geb. am 29.10.1865. Witwe_
	        
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