Sitzung; am 16. Mai 1930.
zur Beendigung des Lehrverhältnisses
weiterzuvarwilligen, nachdem in den per
v sönlichen, gesundheitlichen und wirt ¬
schaftlichen Verhältnissen der Antrags
stellerin eine Aenderung nicht einge
treten sei.
Der Lehrjunge selbst bekommt nach
einer vorgelegten Bescheinigung des
Lehrmeisters Firma Mattes & Co., Fahr
zeugfabrik in Ulm derzeit einen Wochen=
lohn von 3,55 HM. Dieser Wochenlohn
wiegt sich durch die auswärtige Tätig
keit für Eisenbahnfahrt, Beköstigung,
Kleidung etc. vollständig auf.
Die 0 Rente, welche wegen Berufs-
ausbildung weitergewährt ist und z.Zt.
monatlich 15 RM. beträgt, wird eben
fall s benötigt.
Die BFB. beantragt die Weitergewäh
rung der Erziehungsbeihilfe im bisheri
gen Betrag bis zur Beendigung des Lehr=
Verhältnisses, d. i. bis 31.1.1932.
B e schlu s s :
Der Weitergewährung der Erziehungsbeihilfe an Josef Krug in
Achstetten mit monatlich -: 10 RM. bis zur Beendigung des
Lehrverhältnisses, d.i. 31.1.1932. zuzustimmen.
§ 11.
Die OFB. Baustetten hat im November
1929. beantragt, Frau Kreszentia Ruf
geb. Haller, geb. am 29.10.1865. Witwe_