Sitzung am 16. Mai 1930.
und Soz.Rentnerin in Baustetten, in ein
Altersheim einzuweisen.
Frau Ruf ist immer kränklich, allein
stehend und kinderlos. Sie bewohnte seit
her eine Wohnung im Armenhaus Baustetten
Jhr Einkommen besteht aus der Jnv.Reii
te mit z.Zt. monatlich -: 25,15 RM.
Vermögen hat sie nicht.
Frau Ruf war vom 23.11. bis 9.12.1929.
im Bez.Krankenhaus Laupheim.
Am 9.12.1929. erfolgte sodann ihr
Eintritt in den Hospital Laupheim.
Beschluss:
Frau Kresz-entia Ruf, Witwe in Bau stetten als Sozialrentnerin
anzuerkennen und der Einweisung in den Hospital Laupheim ab
9.12.1929. zuzustimmen gegen Abtretung der Jnv.Rente.
§ 12.
Gottlob Ren z, fr. Kesselschmied in
Hochstette n Gde. Burgrieden, geb. am
31.12.1868. hat wiederholt und zuletzt
am 28.12.1929. die Gewährung einer lau-,
fenden Unterstützung beantragt.
Renz ist seit 23.12.1929. in der Ar
beitslosenversicherung ausgesteuert
Er bezieht eine Jnv.Rente von z.Zt.
monatlich 27,20 RM.
Weiteres Einkommen hat er nicht.
Auch hat Renz keinerlei Vermögen.
Renz ist seit Februar 1928. Witwer.
Dessen 3 Kinder sind in der Schweiz ver=