Sitzung 1 ’ am 16. Mai 1930.
das Bez.Krankenhaus Laupheim ein^elie=
fert und starb daselbst am 17.1.1930.
Das Einkommen bestand nur in derJnv.
Rente mit monatlich -: 24,80 RM.
„ .. . ..
Ein Vermögen war nicht vorhanden.
i
Ein Sohn I. Ehe ist in Kalifornien und $
sind dessen Verhältnisse unbekannt. Der
Sohn II. Ehe ist Fabrikarbeiter, verh. ,
Vater von 2 Kinder und nicht unterhältst
fähig.
Die BFB. beantragt die Rebernahme
der Krankheitskosten vom 11.1.— 17.1.30
Beschluss :
Frau Maria Anna Netzer, Witwe in Dellmensingen als Sozialrent
nerin anzuerkennen und die Krankheitskosten vom 11.1. bis
17.1.1930. zu übernehmen.
§ 15.
Die OFB. Dietenheim hat mit Schrei
ben vom 3.12.1929. die Nebernahme der
Krankheitskosten auf den durch Unfall
verunglückten Jnv.Rentner Ernst Weller ,
fr. Fabrikarbeiter in Dietenheim bean
tragt .
Weller ist am 28.10.1864. geboren,
verwitwet und in Dietenheim in Miete.
Er ist am 1.12.1929. gegen 8 Uhr
abends auf dem Heimweg von Illertissen |
nach Dietenheim durch Absturz von einer
Brücke verunglückt und brach den rech
ten Fuss. Er musste auf ärztliche An- —