Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. Mai 1930. 
Ordnung in das Bez.Krankenhaus Laupheim 
eingewiesen werden. 
Ein Verschulden durch Dritte konnte 
nicht festgestellt werden. 
Weller war vom 2.12.1929. bis 7.2. 
1930. im Bez.Krankenhaus untergebracht. 
Er bezieht an Jnv.Rente monatlich 
45,20 RM., wovon für Mietzins 4 RM. 
abgehen. Er ist alleinstehend. 
Weiteres Einkommen oder gar Vermögen 
hat Weller nicht. 
Dessen 4 Söhne sind verheiratet und 
wohnen in Sachsen. Sie können nicht un 
terstützen. 
Weller ist bei der Allg.0rtskranken= 
kasse Laupheim schon seit Jahren nicht 
mehr versichert, so dass von dieser Sei 
te eine Beteiligung nicht in Frage kommt 
Beschluss: 
Ernst Weller, fr. Fabrikarbeiter in Dietenheim als Sozialrent- j 
ner anzuerkennen und die entstandenen Krankheitskosten für die 
Zeit vom 2.12.1929. bis 7.2.1930. zu übernehmen unter Jnan= 
spruchnahme 2er Monatsrenten des Weller. 
§ 16. 
Die OFB. Dietenheim hat am 12.3.1930. 
die Weberna hme von Krankh eitsko sten für 
Frl. Elisabeth Reck , geb. am 21.12.1846. 
wohnhaft in Dieten heim beantragt. 
Reck musste auf ärztliche Anordnung 
wegen Herzbeschwerden am 16.1.1930. in"
	        
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