Sitz u ng; am Mai 1930.
das Bez.Krankenhaus Laupheim aufgenom=
men werden. Der Austritt erfolgte am
7.4.1930.
Reck ist 3 Jahrzehnte hindurch bei
Leopold Rembold zum Kreuz in Dietenheim
im Haushalt tätig. Sie bezieht heute
eine Jnv.Rente von monatlich -: 26 RM.
Weiteres Einkommen äusser der Kost
und Wohnung durch den Arbeitgeber hat
sie angeblich nicht.
Vermögen hat sie keines.
Unterhaltspflichtige sind nicht da.
Die Allg. Ortskrankenkasse Laupheim
hat eine Kostenbeteiligung nach § 1531.
RVO. zugesagt.
Jhr Arbeitgeber Rembold konnte sich
bis heute zu einem Beitrag oder gar
restl. Uebernahme der Krankheitskosten
nicht entschliessen.
B e s c h 1 u s s
Frl. Elisabeth Reck, fr. Stütze in Dietenheim als Sozialrent
nerin anzuerkennen und die Krankheitskosten vom 16.1.- 7.4.1930
nach Abrechnung der Krankenkassenleistungen zu begleichen.
§ 17.
Dr. med. Keppner in Vöhringen hat am ' r
| D
28.2.1930. bei der BFB. und inf. Abwei-- j M
sung am 13.3.1930. beim Oberamt Laupheii
gebeten, die Heilbeha ndlungs kosten für
Frau Viktoria Braun , Witwe in Dorndor f
auf die Sozialrentnerfürsorge zu über=—