Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitz u ng am 16. Mai 1930. 
schäftigt. 
Die Arbeitslosenunterstützung wurde 
Stöhr nach einem Bescheid des Arbeits 
amts Ulm vom 3.12.1928. Nr.13208. auf 
die Dauer von 4 Wochen gesperrt. 
! 
Auf diess. Antrag wurde dieser Be 
scheid dahin berichtigt, dass Arbeitslo 
senunterstützung nicht in Betracht kommt 
/ 
weil die Voraussetzungen zum Bezüge der 
Arbeitslosenunterstützung nicht gegeben 
sind, nämlich weil Stöhr nicht arbeits 
fähig wäre. 
Die Allg. Ortskrankenkasse Laupheim 
hat mit Schreiben vom 16.1.1930. vorläu 
fig auf die Dauer von 8 Wochen Kosten 
beteiligung mit 7/8 des Grundlohnes ge 
mäss § 1531 RVO. zugesagt. 
Weitere Ersatz- bezw. Unterhaltspfli^ 
tige sind nicht bekannt. 
Stöhr wurde am 6.4.1930. als unge 
heilt nach Hause beurlaubt. 
Beschluss: 
1. Anton Stöhr, Hilfsarbeiter in Grossschafhausen als Sozial 
rentner anzuerkennen und die auf ihn entstehenden Krankheits 
kosten vorläufig auf den BEV. zu übernehmen, 
2. dessen Rentenbezüge seiner Ehefrau und 2 Kinder zum Lebens 
unterhalt zu überlassen, 
3. die Allg. Ortskrankenkasse Laupheim zu ersuchen, alle auf 
Stöhr seit 14.12.1929 entstandenen Krankheitskosten auf die 
nach der KrankenkassenSatzung zulässigen Höchstdauer voll 
zu tragen event. bei Ablehnung als Beschwerdefall weiterzu 
behandeln .
	        
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