Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

5W 
Sitzung am 16. Mai 1930. 
für sich und ihr Kind Heinrich Bollinger 
geb. am 31.8.1925 beantragt, nachdem 
sie inf. «Invalidität nicht mehr in der 
Lage sei, ihren Beruf als Nähterin aus- 
zuüben. 
Bollinger bezieht seit 1.6.1929 an 
Jnv.Rente einschl. 10 RM. Kinderzulage 
monatlich z.Zt. -: 37,40 RM. 
Sie hat auf Lebensdauer ein Wohnungs^ 
recht beim Bruder in Schwendi. 
Jhr Arbeitsverdienst als Flicknähte 
rin beträgt in der Woche etwa 1 RM. 
Die bisherige Unterstützung durch das 
Jugendamt Biberach für das Kind mit mo 
natlich -: 25 RM. ist ab 1.11.1929. weg- 
gefallen, nachdem die Kindsmutter als 
Familienoberhaupt Anspruch auf gehobene 
Fürsorge hat und als Soz.Rentnerin zu 
betreuen ist. 
Weitere Einnahmen sind nicht vorhan 
der , da sich insbesondere auch der KincR 
vater Franz Schnitzer, Schuhmacher in 
Schwendi mit allen Mitteln seiner Unter= 
haltspflicht entzieht und mit Zwang bei 
ihm nichts erreicht wird, da er angeb 
lich ohne Lohn zu Hause arbeitet. 
Vermögen ist keines da. 
Die OFB. Schwendi hält die Antragstelle 5 
rin für würdig und bedürftig und schlägt 
eine monatliche Unterstützung von 12 RM. 
vor. 
Die Gemeinde Schwendi hat bisher die -
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.