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Sitzung am 16. Mai 1930.
für sich und ihr Kind Heinrich Bollinger
geb. am 31.8.1925 beantragt, nachdem
sie inf. «Invalidität nicht mehr in der
Lage sei, ihren Beruf als Nähterin aus-
zuüben.
Bollinger bezieht seit 1.6.1929 an
Jnv.Rente einschl. 10 RM. Kinderzulage
monatlich z.Zt. -: 37,40 RM.
Sie hat auf Lebensdauer ein Wohnungs^
recht beim Bruder in Schwendi.
Jhr Arbeitsverdienst als Flicknähte
rin beträgt in der Woche etwa 1 RM.
Die bisherige Unterstützung durch das
Jugendamt Biberach für das Kind mit mo
natlich -: 25 RM. ist ab 1.11.1929. weg-
gefallen, nachdem die Kindsmutter als
Familienoberhaupt Anspruch auf gehobene
Fürsorge hat und als Soz.Rentnerin zu
betreuen ist.
Weitere Einnahmen sind nicht vorhan
der , da sich insbesondere auch der KincR
vater Franz Schnitzer, Schuhmacher in
Schwendi mit allen Mitteln seiner Unter=
haltspflicht entzieht und mit Zwang bei
ihm nichts erreicht wird, da er angeb
lich ohne Lohn zu Hause arbeitet.
Vermögen ist keines da.
Die OFB. Schwendi hält die Antragstelle 5
rin für würdig und bedürftig und schlägt
eine monatliche Unterstützung von 12 RM.
vor.
Die Gemeinde Schwendi hat bisher die -