Sit zu ng am 16. Mai 1930.
mögen besteht aus einem Wohnhaus in den
Ulmerstrasse mit einem Steueranschlag
von 5000 HM. sowie GM.Aufwertung bei
der Oberamtssparkasse Laupheim zu 100M
Das Einkommen der Antragstellerin
ist z.Zt. monatlich -: 50 RM., beste
hend aus Mietwert der eigenen Wohnung
und Vermietung von 1 Wohnungspartie.
An Ausgaben sind für Steuern, Wasser
zins, Lichtgeld und Krankenvers.Beitrag
21 RM. in Rechnung zu nehmen.
Die Gleichstellung von Frl. Marie
Schick als Kleinrentnerin ist nach den
vorstehenden Ausführungen geboten.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag Schick und hält eine Sicherung^
hypothek für angezeigt.
Die Mutter der Frl. Schick, welche
als Soz.Rentnerin in Fürsorge stand,
hat bereits an 26.11.1928 zu Gunsten
der BFB. Laupheim eine Sicherungshypo
thek bis zu 2000 RM. auf obigem Grund
stück eintragen lassen, währenddem die
geleistete Unterstützung -: 1380,46 RM.
betragen hat. Diese Hypothek samt For
derung hat die Antragstellerin übernom
men.
B e s c h 1 u ss :
Frl. Marie Schick in Laupheim, Ulmerstrasse als Kleinrentnerin
anzuerkennen und ihr ab 1.12.1929. eine laufende Monatsbeihilfe
von -: 30 RM. zu verwilligen.