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Sitzung am 16. Mai 1930.
§ 26.
Das Kath. Pfarramt Mietingen hat am
23.12.1929 durch Schriftsatz die Wieder
aufnähme von Frl. Walburga Birk in Mie
tingen in die Kleinrentnerfürsorge be
antragt .
Birk ist am 31.3.1884. geboren. Sie
ist geistig beschränkt und ohne Beruf.
Sie hatte in der Vorkriegszeit ein
väterliches Vermögen von etwa 30000 Ä.
Bargeld und ein Häuschen im Wert von
2500 M.
Durch Uebergabevertrag vom 21.11.192'
haben die Wendelin Ott’s Eheleute in
Mietingen das Häuschen mit den noch vor
handenen Wertpapieren erhalten mit der
Verpflichtung, Birk auf Lebensdauer al
les Notwendige in gesunden und kranken
Tagen zu gewähren.
Dieser Vertrag hat sich nun heute
nach der Richtung wesentlich verändert
als der Wendelin Ott gestorben ist und
dessen Ehefrau ihr Anwesen an den Sohn
Johannes übergeben hat und der nicht be 1
reit ist, obige Verwandte zu unterhalte)
Zudem ist Johannes Ott Schwerkriegs-
beschädigt und hat eine 6köpfige Famili
Die Voraussetzungen für die Kleinrei)
nereigenschaft der Birk sind gegeben.
Die Unterhaltspflicht der Wendelin ,
Ott’s Eheleute besteht heute noch in ud