Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 16. Mai 1930. 
Sie vrohnen in Laupheim in Miete. 
Äusser dem Neugeborenen ist kein Kind 
vorhanden. 
Jn einer Krankenkasse ist die Antra»= 
stellerin nicht. Der Ehemann ist seit 
10.7.1929 Mitglied der Allg. Ortskran 
kenkasse Biberach. 
Die Voraussetzungen zur Gewährung von 
Familienwochenhilfe 'liegen bis jetzt 
nicht vor. 
Die OFB. Laupheim hat gegen die Uebei 
nähme der Hebammen- und Arztkosten 
nichts einzuwenden. 
Beschluss : 
Die auf Frau Ursula Holtermüller, Ehefrau des Anton H. Malers 
in Laupheim entstandenen Hebammen- Arzt & Apothekerkosten auf 
den BFV. zu übernehmen. 
§ 28. 
Friedrich Gerstung in Laupheim hat 
am 11.3.1930. bei der BFB. für seine 
Ehefrau Rosa geb. Diem für 1 am 27.2. 
1930 geborenes Kind Friedrich Willy Wo 
chenhilfe beantragt. 
Der Ehemann Gerstung ist am 13.12. 
”1894 und die Ehefrau am 28.10.1896 ge 
boren . Sie haben äusser dem Neugeborene) 
noch 1 Kind im Alter von 4 Jahren. 
Der Ehemann Gerstung ist 40% kriegs= 
beschädigt und Gelegenheitsarbeiter. 
Ständige Arbeit findet er nicht.
	        
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