Sitzung am 4. Juni 1928.
Ji. Sie bezieht eine Jnv.Rente von z.Zt.
monatlich -: 21,18 RM. Weitere Einnahmen
hat sie nicht.
Jhre Tochter Wally, 52 Jahre alt,
ist bei ihr als Stütze. Diese hat bis
1.2.1928. selbst auch Jnv.Rente bezogen,
die ihr aber z.Zt. nicht mehr gewährt
wird. Diese Tochter ist gleichfalls
kränklich und arbeitsunfähig.
Die O.F.B. Schwendi befürwortet die
Erhöhung der Monatsbeihilfe der Jöchle
im zulässigen Höchsbetrag.
Beschluss :
Die laufende Monatsbeihilfe für Anna Jöchle, Witwe aus
Schwendi zu erhöhen und ab 1.2.1928. auf monatlich 30 RM.
festzusetzen.
1; Martin Albertine, ledig aus Hören=
hausen, geb, am 4.12,1902.
- siehe oben Seite 201. —
Die O.F.B. Siessen hat am 18.2.1928. um
die Bezahlung der auf Martin entstande
nen Kosten in Höhe von -: 2280,35 RM.
nachgesucht.
Die eingereichte Kostenaufstellung
umfasst Arzt-Apotheke-und andere Kosten
für die Zeit vom 18.11.1926. bis 15.10.
1927. ( ohne Spezifikation ).
Jn der eingehend geführten Aussprache
wird festgestellt, dass die Ortsfürsorge
behörde Siessen erstmals am 11.10.1927. ■